Gemeint sind richtige Zahnlücken, wo jetzt Platz ist, einen Zahn
zu ersetzen, wo man z.B. ein Implantat reinmachen könnte.
Nicht dazu zählen, also keine Zahnlücken sind:
- Fehlende Weisheitszähne
- Sog. Lückenschlüsse (es fehlen Zähne, aber z.B.
durch Kieferregulierung ist kein Platz mehr frei, den fehlenden
Zahn zu ersetzen).
- "ersetzte" Zähne: wenn Sie eigentlich
fehlende Zähne haben, die jedoch durch vorhandenen (intakten
Zahnersatz) "ersetzt" sind, z.B. durch ein Implantat,
eine Brücke oder eine Prothese, dann muss das bei dieser Frage
nicht angegeben werden.
Die von Ihnen angegebene Zahl sollte genau stimmen (im Zweifel rufen
Sie Ihre Zahnarztpraxis an und fragen nach fehlenden, nicht ersetzten
Zähnen), denn alle Anbieter (bis auf einen) fragen u.a. nach
fehlenden, nicht ersetzten Zähnen und davon kann es abhängen,
ob Sie einen Zuschlag bekommen, begrenzte Leistungen z.B. in den ersten
3 Jahren haben, oder gar abgelehnt werden.
Es ist ein Anbieter bei uns online, der keine Zahnfragen stellt. Wenn
mehrere Zähne fehlen oder schon vor langer Zeit viele Zähne
ersetzt worden sind oder viele Füllungen bestehen, hat die Tatsache,
dass Sie keine Zahnfragen beantworten müssen, für Sie bei
diesem speziellen Anbieter, mehrere einzigartige Vorteile:
- Sie können dafür keine Zuschläge bekommen.
- Sie können deswegen keine extra begrenzte Leistung bekommen
können, wenn Zähne fehlen oder viele ersetzt sind.
- Sie können auch nicht abgelehnt werden.
- Sie können keine falschen Angaben machen, auch nicht versehentlich
falsche Angaben, denn es wird ja nicht nach dem Zahnzustand gefragt,
mit der Folge, dass später eine Leistungsverweigerung nicht
damit begründet werden kann, Sie hätten (wenn auch nur
versehentlich) falsche Angaben über Ihren Zahnzustand gemacht.
Alle 4 Vorteile sind immer dann, wenn Ihr Zahnzustand im obigen Sinne
nicht so gut ist, aber nichts akut angeraten ist, ein großer
Vorteil, gegenüber allen anderen Anbietern, die zuweilen sehr
restriktive Zahnfragen stellen können und z.B. Anträge sogar
schon ab 3 fehlenden Zähnen ablehnen können.
Wichtiger Hinweis: Sofern Zahnlücken vorliegen, deren Versorgung
schon läuft oder bereits geplant bzw. vom Zahnarzt angeraten
worden ist, lesen Sie bitte unbedingt unsere Erläuterung, dass
für einen vor Abschluß eingetretenen Versicherungsfall
nicht geleistet wird. Versichert sind alle Zähne, für die
bei Abschluss ein Ersatz nicht notwendig oder angeraten war.